Küstenregionen im Norden betroffen

Auswärtiges Amt: Ausnahmezustand nach Jahrhundertregen in Tunesien

In Tunesien haben viele Küstenregionen mit Überschwemmungen nach heftigen Regenfällen zu kämpfen. Betroffen sind die Städte Tunis, Bizerte, Nabeul und Monastir. (Symbolbild)

Überflutete Straßen, weggeschwemmte Fahrzeuge und teils lahmgelegte Städte: Außergewöhnlich heftige Regenfälle haben Tunesien in einen Ausnahmezustand versetzt. Mindestens vier Menschen sind bei Überschwemmungen ums Leben gekommen. Das Auswärtige Amt weist auf erhebliche Einschränkungen im Straßenverkehr und der sonstigen Infrastruktur in den Küstenregionen hin. Zudem bestehe eine erhöhte Gefahr von Erdrutschen.

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Besonders betroffen sind im Osten des Landes die Regionen Monastir und Nabeul sowie die Umgebung der Hauptstadt Tunis. In der Stadt Sajada beispielsweise fielen innerhalb weniger Stunden bis zu 250 Liter Regen pro Quadratmeter. Es seien laut dem nationalen Wetterdienst die stärksten Januar-Niederschläge seit mindestens 75 Jahren. Das Nationale Meteorologische Institut Tunesien (INM) warnte bereits am Sonntag, 18. Januar 2026, vor Gewittern und starkem Regen.

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Wer sich derzeit in Tunesien befindet, sollte einige Dinge beachten. Das Auswärtige Amt empfiehlt:

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  • Informiere dich über die Medien zur aktuellen Lage und befolge die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Sieh von nicht notwendigen Fahrten/Ausflügen in die Umgebung ab.
  • Informiere dich bei deiner Reiseleitung beziehungsweise bei deiner Fluggesellschaft, ob es zu Einschränkungen im Flugbetrieb kommt, und prüfe, ob die Anfahrt zum Flughafen möglich ist.
  • Meide Hänge oder Fluss-/Bachtäler, auch wenn diese normalerweise ausgetrocknet sind, sowie Aufenthalte in Kellergeschossen und Tiefgaragen.

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Unwetter in Tunesien: Welche Rechte Urlauber haben

Heftige Gewitter, Regen und Stürme sind auf Reisen grundsätzlich möglich und zunächst kein „außergewöhnlicher Umstand“. Erst wenn sie zu erheblichen Beeinträchtigungen wie Überschwemmungen führen, ändert sich die Rechtslage.

Eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt oder andere Behörden weist auf außergewöhnliche Umstände hin, die eine kostenlose Stornierung rechtfertigen können.

Bei Pauschalreisenden vor Ort muss der Veranstalter unterstützen. Dieser muss gegebenenfalls für eine vorzeitige Rückreise sorgen oder für zusätzliche Übernachtungen (maximal drei Tage) zahlen, falls eine Abreise wegen der Wetterbedingungen nicht möglich ist.

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Bei einer Individualreise, bei der Flüge und Unterkünfte bei unterschiedlichen Anbietern gebucht wurden, ist die Rechtslage schwierig. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg gilt:

  • Bei nicht stornierbaren Flugtickets gibt es nur Steuern und Gebühren zurück, falls man sie nicht nutzen will. Den vollen Preis gibt es nur zurück, wenn die Airline ihrerseits den Flug streicht. Gut zu wissen: In solchen Fällen können Ansprüche auf Betreuungsleistungen bestehen.
  • Kann man nicht zur Unterkunft anreisen, weil etwa der Flug wegen Extremwetter gestrichen wird, muss man in der Regel den Preis dennoch zahlen – außer, der Anbieter ist kulant. Anders ist die Lage, wenn das Domizil wegen der Situation vor Ort nicht zur Verfügung steht – dann hat man in der Regel Rückerstattungsansprüche, wobei die rechtlichen Regelungen je nach Land variieren können.

Was Reisende aktuell wissen müssen: Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

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